Beschreibung
BESCHREIBUNG: Der Johannisbrotbaum (Ceratonia siliqua) gehört zur Familie der Schmetterlingsblütler (Papilionaceae)
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Der Johannisbrotbaum (Ceratonia siliqua) gehört zur Familie der Schmetterlingsblütler (Papilionaceae). Seine Samen wurden früher als Maßeinheit verwendet und gaben dem "Karat" seinen Namen.
Johannisbrot lindert Verdauungsstörungen und stellt dank seiner Ballaststoffe und Nährstoffe eine natürliche Energiequelle dar.
Ceratonia siliqua ist ein Baum, der im Mittelmeerraum vorkommt.Seine ballaststoff- und zuckerreichen Früchte werden in der Kräutermedizin zur Regulierung der Darmpassage und zur Linderung von Verdauungsbeschwerden eingesetzt.
Johannisbrot, die Frucht des Johannisbrotbaums, wird traditionell wegen seiner verdauungsfördernden und ernährungsphysiologischen Eigenschaften verwendet.Es eignet sich besonders zur Linderung von Verdauungsstörungen und stellt eine natürliche Ballaststoffquelle dar.
Datenblatt
1 Esslöffel Johannisbrot in 250 ml kochendem Wasser 10 Minuten ziehen lassen.Nach den Mahlzeiten filtern und trinken.
Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt lagern.Ohne ärztlichen Rat nicht für Diabetiker empfohlen.
Keine konkrete Frist
Johannisbrot lindert Verdauungsstörungen und stellt dank seiner Ballaststoffe und Nährstoffe eine natürliche Energiequelle dar.
Ceratonia siliqua ist ein Baum, der im Mittelmeerraum vorkommt.Seine ballaststoff- und zuckerreichen Früchte werden in der Kräutermedizin zur Regulierung der Darmpassage und zur Linderung von Verdauungsbeschwerden eingesetzt.
Johannisbrot, die Frucht des Johannisbrotbaums, wird traditionell wegen seiner verdauungsfördernden und ernährungsphysiologischen Eigenschaften verwendet.Es eignet sich besonders zur Linderung von Verdauungsstörungen und stellt eine natürliche Ballaststoffquelle dar.
Datenblatt
1 Esslöffel Johannisbrot in 250 ml kochendem Wasser 10 Minuten ziehen lassen.Nach den Mahlzeiten filtern und trinken.
Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt lagern.Ohne ärztlichen Rat nicht für Diabetiker empfohlen.
Keine konkrete Frist