Beschreibung
DieWeiße MarrubeoderGewöhnliche Marrube (Marrubium vulgare) ist einekrautige PflanzederGattungMarrubium, aus derFamiliederLamiaceaeoriginärin Europa, Nordafrika und Asien, die man vor allem an Wegrändern, auf trockenen Wiesen und auf Ödland findet, wobei sie sich durch ihren Thymianduft von anderen Pflanzen unterscheidet.
Er galt als eine der besten Heilpflanzen in Europa.
Weißer Marrubiumist sehr wirksam zur Stärkungdie Atemwege sowie bei schwieriger Verdauung.
Der Weiße Andorn ist für seine schleimlösenden und verdauungsfördernden Eigenschaften bekannt.Es lindert Atemwegserkrankungen, verbessert die Verdauung und lindert Halsreizungen.
Marrubium vulgare ist eine krautige Pflanze, deren Blätter Marrubiine enthalten, Bitterstoffe, die die Verdauung anregen und zur Reinigung der Atemwege beitragen.
Weißer Andorn wird traditionell wegen seiner schleimlösenden und verdauungsfördernden Eigenschaften verwendet.Es ist besonders wirksam bei der Linderung von Atemwegserkrankungen wie Husten und Bronchitis.
Datenblatt
1 Esslöffel Weißer Andorn in 250 ml kochendem Wasser 10 Minuten ziehen lassen.Zwei- bis dreimal täglich filtern und trinken.
Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt lagern.Für schwangere Frauen nicht empfohlen.
Keine konkrete Frist
Der Weiße Andorn ist für seine schleimlösenden und verdauungsfördernden Eigenschaften bekannt.Es lindert Atemwegserkrankungen, verbessert die Verdauung und lindert Halsreizungen.
Marrubium vulgare ist eine krautige Pflanze, deren Blätter Marrubiine enthalten, Bitterstoffe, die die Verdauung anregen und zur Reinigung der Atemwege beitragen.
Weißer Andorn wird traditionell wegen seiner schleimlösenden und verdauungsfördernden Eigenschaften verwendet.Es ist besonders wirksam bei der Linderung von Atemwegserkrankungen wie Husten und Bronchitis.
Datenblatt
1 Esslöffel Weißer Andorn in 250 ml kochendem Wasser 10 Minuten ziehen lassen.Zwei- bis dreimal täglich filtern und trinken.
Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt lagern.Für schwangere Frauen nicht empfohlen.
Keine konkrete Frist